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Handbuch der Rechtsförmlichkeit / Vorwort

Teil A: Vorbemerkungen zur Rechtsprüfung
  Teil B: Allgemeine Empfehlungen für das Formulieren von Rechtsvorschriften  
  Teil C: Stammgesetze – erstmalige Regelung bestimmter Sachverhalte  
  Teil D: Änderungsgesetze  
  Teil E: Rechtsverordnungen  
  Teil F: Formulierungshilfen für die Änderung von Gesetzentwürfen im Gesetzgebungsverfahren  
  Teil G: Bekanntmachung der Neufassung von Gesetzen und Rechtsverordnungen  
 
  Vorwort zur aktualisierten und erweiterten zweiten Auflage
 
 

Das Bundesministerium der Justiz ist seit den Anfängen der Bundesrepublik die zentrale Rechtsprüfungsinstanz innerhalb der Bundesregierung. Es berät die Ressorts bei der Vorbereitung der Rechtsetzungsvorhaben, es überprüft ihre Gesetz- und Verordnungsentwürfe in rechtlicher Hinsicht und begleitet das Gesetzgebungsverfahren.

 

Als das Kabinett am 21. Oktober 1949 dem Justizressort die Aufgabe der Rechtsförmlichkeitsprüfung übertrug, versicherte der damalige Bundesminister der Justiz, Dr. Thomas Dehler, seinen Kabinettskollegen:

 

„Diese Maßnahme soll in keiner Weise die fachliche Zuständigkeit der betreffenden Ressorts beeinträchtigen, sondern die rechtliche Unangreifbarkeit und zugleich auch die rechtsförmliche Einheitlichkeit der Bundesgesetzgebung gewährleisten; ihre Durchführung muß mit der ihrem Zweck entsprechenden Gründlichkeit erfolgen, ohne daß dadurch jedoch eine nicht vertretbare Verzögerung in der Vorlage von Entwürfen an das Kabinett oder der Verkündung von Rechtsverordnungen eintritt.“

 

Bei der Rechtsprüfung sind vor allem zwei Fragen von Bedeutung: Ist das Rechtsetzungsvorhaben vereinbar mit höherrangigem Recht, insbesondere mit der Verfassung?

 

Lassen sich die geplanten Regelungen in die bestehende Rechtsordnung einfügen? Klarheit, Verständlichkeit und Anwendbarkeit in der Praxis sind weitere Gegenstände der Prüfung. Die Hinweise, die in diesem Handbuch zusammengefaßt sind, bilden die Maßstäbe für die Rechtsprüfung durch das Bundesministerium der Justiz.

 

Schon bald nach seinem ersten Erscheinen im Jahr 1991 war das Handbuch vergriffen: Überraschend groß war die Nachfrage, auch über den Bereich der Rechtsetzung des Bundes hinaus. Übersetzt ins Russische und Chinesische, konnte das Handbuch genutzt werden, um die Grundzüge unseres Rechtsetzungsverfahrens, den verfassungsrechtlichen Rahmen und die Praxis der Rechtsetzungstechnik im östlichen Ausland zu erläutern.

 

Das Handbuch liegt jetzt in zweiter Auflage vor. Es behält die bewährte Konzeption bei, erweitert die Empfehlungen zur sprachlichen Gestaltung der Entwürfe und zum Recht der Europäischen Union. Neu sind Empfehlungen zu Formulierungshilfen und zahlreiche weitere Hinweise zu Fragen, die in der Rechtsetzungspraxis der letzten Jahre aufgetreten sind.

 

Ich wünsche allen, die in Gesetzgebung und Rechtsprüfung arbeiten, viel Erfolg und dem Handbuch eine große Verbreitung und Beachtung.

 
 

(Prof. Dr. Däubler-Gmelin)

 

Bei der zweiten Auflage haben engagiert und kompetent mitgeholfen: Silvia Zubrod und Dr. Susanne Knöfel, Ottilie Müllerke und Anita Moreno Carrillo sowie Barbara Wieners-Horst vom Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache. Ihnen danke ich besonders.

 

Für das Referat für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung

 
 

(Dr. Bettina Lange-Klein)